Schmutzwasser

Gebühren

Für seine Leistungen erhebt der Wasserverband Gardelegen Benutzungsgebühren (Grundgebühren und Verbrauchsgebühren), Beiträge und Kostenerstattungen.
Geregelt ist die Höhe der Gebühren, Beiträge sowie Kostenerstattungen in den Satzungen.

Die nachstehend aufgeführten Gebühren sind der Schmutzwasseranschluss- und -beseitigungssatzung entnommen. Anschluss- und Versorgungsbedingungen finden Sie in unserer Schmutzwasserbeseitigungssatzung.

Für die Begleichung der Gebühren, können Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen (vorher Einzugsermächtigung). So wird Ihr Abschlag pünktlich abgebucht.

 

Zentrale Schmutzwasserbeseitigung

Gebühren bis
31.12.2018
Gebühren ab
 01.01.2019
Schmutzwasserentsorgungsgebühr:                            2,43 €/m³         2,78 €/m³
Grundgebühren:
Anschluss mit Zählergröße bis Q34 (QN 2,5):36,00 € im Jahr
(z.B. für ein Einfamilienhaus)

60,00 € im Jahr
(z.B. für ein
Einfamilienhaus)

Anschluss mit Zählergröße bis Q310 (QN 6):90,00 € im Jahr 150,00 € im Jahr
Absetzzähler / Gartenzähler
Zur Ermittlung der Wassermengen, die nicht in die Schmutzwasserkanalisation gelangen (z.B. Gartenbewässerung) können Sie einen Absetzzähler einbauen lassen. Dazu stellen Sie bitte einen Antrag auf Einbau eines Absetzzählers (Gartenwasserzähler).
Gebühren bis
31.12.2018      
Gebühren ab
01.01.2019
Kosten für Genehmigung und Abnahme:48,00 €71,00 €
Gebühr bis Q34 (QN 2,5):19,20 € im Jahr22,80 € im Jahr
Gebühr bis Q310 (QN 6):    22,80 € im Jahr28,80 € im Jahr

 

 

Dezentrale Schmutzwasserbeseitigung

Gebühren bis
31.12.2018
Gebühren ab
01.01.2019
Schmutzwasserentsorgungsgebühr:
- aus abflusslosen Sammelgruben
12,72 €/m³12,77 €/m³
- aus Kleinkläranlagen (KKA)
41,15 €/m³44,00 €/m³
erfolglose Anfahrt trotz Terminvereinbarung30,00 €54,00 €
Grundgebühren je KKA/Sammelgrube:60,00 € im Jahr
Gebühren für Überwachung der Selbstüberwachung und Wartung von KKA gem. §78 Abs. 4 WG LSA (MUTEC oder vergleichbare Anlagen, für die der WVG nicht entsorgungspflichtig ist)49,00 €/Anlage