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Für seine Leistungen erhebt der Wasserverband Gardelegen folgende aktuelle Entgelte und Gebühren.


Geregelt ist die Höhe der Entgelte, der Gebühren sowie der Beiträge in den Satzungen.

Alle Angaben sind ohne Gewähr


 

Öffentliche Wasserversorgung

(nach Wasserabgabensatzung vom 29.09.10)

Und

öffentliche Schmutzwasserbeseitigung

(nach Schmutzwasserbeseitigungsabgabensatzung vom 29.09.10)

 

 

    Wassergebühr (§§12-18 Wasserabgabensatzung) zzgl. 7% MwSt.

 

Die Wassergebühr besteht aus einer Grund- und einer Verbrauchsgebühr. Die Grundgebühr wird nach der Größe des eingebauten Wasserzählers berechnet. Die Verbrauchsgebühr bemisst sich nach der Menge des entnommenen Wassers. Berechnungseinheit für die Verbrauchsgebühr ist 1 m³ Wasser.

 

Trinkwasser:                0,90 € je m³  zuzüglich einer Grundgebühr bei

 

Anschluss mit Zählergröße bis QN 2,5

  48,00 € im Jahr

 

Anschluss mit Zählergröße bis QN 6

=   60,00 € im Jahr

 

Anschluss mit Zählergröße > QN 6

= 156,00 € im Jahr

Bei Verbundzählern

= 360,00 € im Jahr


 

Schmutzwassergebühr (§§13-19 Schmutzwasserbeseitigungsabgabensatzung)

 

Die Schmutzwassergebühr besteht, wie die Wassergebühr, aus einer Grund- und einer Verbrauchsgebühr. Als Berechnungsbasis der Grundgebühr dient die Summe der auf dem Grundstück befindlichen Wasserzählernenngrößen. Die Verbrauchsgebühr errechnet sich aus der Menge, die durch alle Wasserzähler auf dem Grundstück ermittelt wurde.

 

Schmutzwasser:          2,70 € je m³ zuzüglich einer Grundgebühr bei

 

Anschluss mit Zählergröße bis QN 2,5

  36,00 € im Jahr

 

Anschluss mit Zählergröße bis QN 6

= 288,00 € im Jahr

 

Anschluss mit Zählergröße bis QN 10

= 552,00 € im Jahr

Anschluss mit Zählergröße > QN 10

= 720,00 € im Jahr

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