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Für
seine Leistungen erhebt der Wasserverband Gardelegen folgende aktuelle
Entgelte und Gebühren.
Geregelt ist die Höhe der Entgelte, der Gebühren sowie der Beiträge in den Satzungen.
Alle Angaben sind ohne Gewähr
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Öffentliche
Wasserversorgung
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(nach
Wasserabgabensatzung vom 29.09.10)
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Und
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öffentliche
Schmutzwasserbeseitigung
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(nach
Schmutzwasserbeseitigungsabgabensatzung vom 29.09.10)
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Wassergebühr (§§12-18 Wasserabgabensatzung) zzgl. 7% MwSt.
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Die Wassergebühr besteht aus einer Grund- und einer Verbrauchsgebühr.
Die Grundgebühr wird nach der Größe des eingebauten Wasserzählers
berechnet. Die Verbrauchsgebühr bemisst sich nach der Menge des entnommenen
Wassers. Berechnungseinheit für die Verbrauchsgebühr ist 1 m³ Wasser.
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Trinkwasser: 0,90 € je m³ zuzüglich einer Grundgebühr bei
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Anschluss
mit Zählergröße bis QN 2,5
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= 48,00 € im Jahr
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Anschluss
mit Zählergröße bis QN 6
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= 60,00 € im Jahr
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Anschluss
mit Zählergröße > QN 6
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=
156,00 € im Jahr
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Bei
Verbundzählern
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=
360,00 € im Jahr
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Schmutzwassergebühr (§§13-19 Schmutzwasserbeseitigungsabgabensatzung)
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Die
Schmutzwassergebühr besteht, wie die Wassergebühr, aus einer Grund- und
einer Verbrauchsgebühr. Als Berechnungsbasis der Grundgebühr dient die
Summe der auf dem Grundstück befindlichen Wasserzählernenngrößen. Die
Verbrauchsgebühr errechnet sich aus der Menge, die durch alle Wasserzähler
auf dem Grundstück ermittelt wurde.
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Schmutzwasser: 2,70 € je m³ zuzüglich einer Grundgebühr bei
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Anschluss
mit Zählergröße bis QN 2,5
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= 36,00 € im Jahr
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Anschluss
mit Zählergröße bis QN 6
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=
288,00 € im Jahr
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Anschluss
mit Zählergröße bis QN 10
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=
552,00 € im Jahr
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Anschluss
mit Zählergröße > QN 10
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=
720,00 € im Jahr
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