Trinkwasser

Gebühren

Für seine Leistungen erhebt der Wasserverband Gardelegen Benutzungsgebühren (Grundgebühren und Verbrauchsgebühren), Beiträge und Kostenerstattungen.
Geregelt ist die Höhe der Gebühren, Beiträge sowie Kostenerstattungen in den Satzungen.

Die nachstehend aufgeführten Gebühren sind der Wasserabgabensatzung entnommen. Anschluss- und Versorgungsbedingungen finden Sie in unserer Wasseranschluss- und versorgungssatzung.

Für die Begleichung der Gebühren, können Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen (vorher Einzugsermächtigung). So wird Ihr Abschlag pünktlich abgebucht. 

 

Gebühren bis 31.12.2018             Gebühren ab 01.01.2019
Trinkwasserversorgungsgebühr                             (zzgl. 7% MwSt.):1,15 €/m³ 1,32 €/m³

  

Grundgebühren (zzgl. 7% MwSt.):
Anschluss mit Zählergröße bis Q34 (QN 2,5):48,00 € im Jahr (z.B. für ein Einfamilienhaus)60,00 € im Jahr (z.B. für ein Einfamilienhaus)
Anschluss mit Zählergröße bis Q310 (QN 6):

120,00 € im Jahr

150,00 € im Jahr